Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Derzeit finden aufgrund der aktuellen Lage die Termine ausschließlich bei den betreuten Frauen statt.
4. Vertretung
Es kann sein das die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen wird (z.B. Krankheit, Fortbildung, Kundenbetreuung oder Urlaub der Hebamme).
Mit der Zustimmung der AGBs entbindet die Vertragspartnerin die Hebamme von der beruflichen Schweigepflicht zur Weitergabe der Daten an die Vertretungshebamme. Die Hebamme übernimmt keine Verantwortung für die Betreuung durch die Kollegin und haftet nicht für diese. Die vertretende Hebamme untersteht zu keiner Zeit diesem Vertrag.
Zumeist findet diese Vertretungsregel mit den Kolleginnen Anja Bergler und Michaela Abel statt.
5. Entbindung der Schweigepflicht
Mit der Zustimmung der AGBs stimmt die Betreuende ausdrücklich der Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten im Falle der Hinzuziehung eines Arztes bzw. einer Klinikeinweisung zu, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
6. Anmeldung
6.1. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website groeschell.hebamio.de. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen. Diese muss separat gebucht und besprochen werden.
6.3. Die Anmeldung für die Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett findet nach dem informativen Vorgespräch statt. Der Platz wird Ihnen für fünf Werktage reserviert. Innerhalb dieser Frist bitte eine kurze Mitteilung, dass Sie den Platz nicht benötigen. Wenn keine erneute Buchung vorliegt haben Sie keinen Anspruch auf eine weitere Betreuung. Die Hebamme hat nach dem informativen Vorgespräch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, eine Betreuung nicht anzunehmen.
7. Kursort
Derzeit sind alle Kurse in der Blackbox, im Wunderwerk , Blockhelden oder Online zu buchen.
8. Kursorganisation
8.1. Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist.
8.2. Die Kursleiterin legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit.
8.3. Bei längerfristigem Ausfall der Kursleiterin (länger als 2 Wochen) wird versucht eine Vertretung zu organisieren. 8.4. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleiterin eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein.
8.5. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
8.6. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werde. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
8.7 Teilnehmerinnen des Kurses Rückbildung hinterlegen den Betrag der Kursgebühr von 85,00Euro mit Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto in den Kurs-AGBs. Diese Gebühr wird mit Abzug von Fehlstunden, welche privat zu entrichten sind und ggf. persönlich bei der gesetzlichen Kasse geltend gemacht werden können, abgezogen.
9. Kosten und Gebühren
9.1. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise. Die Preise beinhalten gegebenenfalls Kursunterlagen und für den Geburtsvorbereitungskurs am Wochenende Getränke und kleine Pausensnacks.
9.2. Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Versäumte Kursstunden, dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, werden der Teilnehmerin, angelehnt an die gültige Hebammengebührenordnung, privat in Rechnung gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen sind.
Bei Rückbilungskursen mit Hinterlegung werden Fehlstunden ohne Unterschrift direkt von der Hinterlegung abgezogen. Der Betrag richetet sich nach der gultigen Hebammenverordnung.Restbeträge werden der Teilnehmerin zurück erstattet. Die Teilnehmerin erhält eine Rechnung. Sollten keine Fehlstunden anfallen wird die komplette Gebühr erstattet.
Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellt die Hebamme jeden weiteren Kurs als Selbstzahlerkurs in Rechnung. Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnung Bayern für den gesamten Kurs. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Rechnung erhalten Sie nach Beendigung des Kurses.
9.3. Die Anzahl der Partnerabenden und die jeweils aktuelle Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf der Internetseite. Die Gebühr wird vor Kursbeginn bezahlt. Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.
10. Änderungen
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Hebamme. Das gleiche gilt für die Schriftformklausel.
11. Kursstornierung
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu 14 Tage nach Anmeldung möglich.
Danach wird die volle Kursgebühr fällig außer es findet sich eine Ersatzteilnehmerin, über die Warteliste oder wird von der Teilnehmerin gestellt. Die Hebamme ist nicht verpflichtet sich darum zu bemühen.
Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen.
Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang).
12. Pflichten der Kursteilnehmer
Die Kursteilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Der Teilnehmer trägt für Handlungen inner- und außerhalb des Kurses die volle Verantwortlichkeit für sich selbst und sein Baby. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/innen appelliert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Kursangebot kein Ersatz einer medizinischen Behandlung ist. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder sonstige Beschwerden des Teilnehmers sind der Hebamme unmittelbar vor Kursbeginn mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen Zustand befindet, dieser sowohl körperlich als auch psychisch nicht voll belastbar ist oder unter Medikamenteneinfluss steht.
Wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Hebamme zu informieren.
Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden sind der Hebamme von der Teilnehmerin zu ersetzen bzw. die Teilnehmerin stellt den Anbieter, die Kursleiterin sowie dessen Erfüllungsgehilfen insoweit auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere den Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
13. Mindestteilnehmerzahl
Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von 8 Frauen. Ob die Kursteilnehmer allein oder mit Partner bzw. Partnerin teilnehmen, ist hierbei nicht relevant. Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor Kursbeginn werden die angemeldeten Teilnehmerinnen per e-Mail oder telefonisch informiert.
Die Hebamme ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen.
In diesem Fall werden die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungskosten für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungen werden von der Hebamme nicht erstattet.
14. Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen (Hebamio)
Die Vertragspartnerin ist mit Zustimmung der AGBs und DSVG mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs- und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf stationären/oder mobilen Geräten der Hebamme, sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden.
Es gibt sogenannte IGEL Leistungen im Angebot der Hebamme (Akupunktur, Trageberatung etc.) diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und müssen von der Frau selbst gezahlt werden. Die Frauen werden vorher darüber aufgeklärt. Zu diesen Leistungen gehört ein Wegegeld in Höhe von 0,81Euro pro gefahrenem Kilometer.
15. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Betreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings.
Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen bzw. klinischen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebamme keine Haftung für Folgeschäden. Sofern ein Arzt oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen einer Kollegin.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen.
Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit, dem Baby, sowie Eigentum und Garderobe.
Sollten Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Sonstiges
Da die Hebamme berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, müssen Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden. Ein neuer Termin wird zeitnah vereinbart. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Planen Sie bitte bei Hausbesuchen +/- 45 Min. Toleranz ein. In der Praxis +30 Minuten. Sollte die Abweichung von der vereinbarten Zeit mehr als 30 Min. betragen, informiere ich Sie schnellstmöglich telefonisch oder per SMS.
17. Wirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt, ersetzt.