Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
AGBs
Präambel
Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Versicherten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.
Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V erbracht werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Versicherte zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht gegenüber der Hebamme trifft, hat die Versicherte diese Leistungen privat zu vergüten oder für den entstandenen Einnahmeausfall einzutreten. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Versicherten getroffen. Im zweiten Fall ersetzt die Versicherte den durch sie entstandenen Schaden. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Versicherten scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.
Unter den vorangestellten Gesichtspunkten treffen die Hebamme und die Versicherte folgende Vereinbarung:
Geltungsbereich und Vertragspartner
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der freiberuflichen Hebamme Verena Gröschell, Albertusstr. 12, 91056 Erlangen
1.Erreichbarkeit
Die Hebamme Verena Gröschell ist unter der Rufnummer 0151-67533452 (Mailbox oder Nachricht) oder per E-Mail unter mail@hebamme-erlangen.de erreichbar. Es besteht kein Anspruch auf eine 24‐Stunden‐Erreichbarkeit.
Die telefonische Erreichbarkeit besteht montags bis freitags von 9:00- 12:00 Uhr und 15:00- 17:00 Uhr. Darüber hinaus nur nach gesonderter Vereinbarung. Falls Sie die Hebamme nicht direkt persönlich erreichen, sendet die Versicherte bitte eine SMS mit Ihren Kontaktdaten und dem Grund Ihres Anrufes. Bitte versuchen sie primär mich per Nachricht über SmS oder Mail zu erreichen, dies gilt allerdings nur für eine Rückrufbitte. Beratung per Mail / SMS ist nur noch der Buchung eines Beratungspakets möglich.
Außerhalb der Sprechzeiten werden Ihre Anfragen spätestens am folgenden Werktag beantwortet. E-Mails werden innerhalb von 1-3 Werktagen bearbeitet.
In akuten Notfallsituationen in denen unmittelbare Hilfe benötigt wird, ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer „112“ zu kontaktieren. Die Universitätsklinik ist unter der Nummer 09131- 850 zu erreichen.
Terminabsprachen für einen Besuch am gleichen Tag müssen bis 10:00Uhr erfolgen.
3. Räumliche Rahmenbedingungen
In der Regel finden Termine während der Schwangerschaft in der Hebammenpraxis statt, in Ausnahmefällen bei der Schwangeren zu Hause.
Nach der Geburt finden die vereinbarten Termine in der Regel nach individueller Absprache bei der Leistungsnehmerin zu Hause statt. Nach Ablauf von 4 Wochen auch in der Praxis.
Der von der Hebamme angebotene und durch die Versicherte angenommene Rückbildungskurs umfagrundsätzlich bis zu 10 Kursstunden bzw. bis zu 600 Minuten entweder in Präsenz oder digital. Daneben kann die Leistung der Hebamme ersatzweise maximal bis zu 300 Minuten in Form von Selbstlerneinheiten (Videotutorials) erbracht werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden maximal 10 Kursstunden bzw. 600 Minuten vergütet.
Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
.Von der Versicherten zusätzlich gewünschte Kursstunden, müssen von dieser privat gezahlt werden. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Hebamme und der Versicherten. Diese Vereinbarung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Bayern in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 2,0 in der jeweils gültigen Fassung der PGO Bayern. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren für hebammenhilfliche Leistungen, gilt ein Steigerungsfaktor von 2,0 zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart.
Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Rückbildungskurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können. Versäumt die Versicherte schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet die Versicherte gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.
7.Geburtsvorbereitungskurse
Der von der Hebamme angebotene und durch die Versicherte angenommene Geburtsvorbereitungskurs umfasst grundsätzlich bis zu maximal 14 Kursstunden bzw. bis zu 840 Minuten entweder in Präsenz oder digital. Daneben kann die Leistung der Hebamme ersatzweise maximal bis zu 420 Minuten in Form von Selbstlerneinheiten (Videotutorials) erbracht werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden maximal 14 Kursstunden bzw. 840 Minuten vergütet. Die Versicherte verpflichtet sich, an den gebuchten und durch die Onlineanmeldung bestätigten Termine des Kurses teilzunehmen.
Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Von der Versicherten zusätzlich gewünschte Kursstunden, müssen von dieser privat gezahlt werden. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Hebamme und der Versicherten. Diese Vereinbarung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Bayern in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 2,0 ( PGO Bayern) in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren für hebammenhilfliche Leistungen, gilt ein Steigerungsfaktor von 2,0 zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart.
Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Geburtsvorbereitungskurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können. Versäumt die Versicherte schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet die Versicherte gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.
Bei einem Wochenendkurs können alle Kursstunden unter Begleitung des Ehemanns / Partner*in / Lebensgefährt*in wahrgenommen werden. Sofern diese Leistung in Anspruch genommen wird, stellt die Hebamme darüber eine gesonderte Rechnung aus. Die Hebamme weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Leistung grundsätzlich keine der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V ist und daher nicht von der Hebamme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet und der Versicherten grundsätzlich nicht erstattet wird. Davon unbeschadet besteht die Möglichkeit der Satzungsleistung einzelner gesetzlicher Krankenversicherungen gegenüber der Versicherten, worauf diese hingewiesen wurde.
Der/die Partner*in / Lebensgefährte*in erklärt verbindlich, mit der Online Anmeldung an den Kursstunden des Geburtsvorbereitungskurses teilzunehmen. Nur für diese Leistung wird zwischen der Hebamme, der Versicherten und dem Partner*in / Lebensgefährte*in ein Honorar von 150 Euro/ Wochenendkurs oder 50,00Euro/ Frauenkurs, welches vorab auf das Konto der Hebamme zu entrichten ist, vereinbart
8.Für alle Kurse und Leistungen gilt:
Während der präsenten oder digitalen Leistungserbringung ist es der Versicherten nicht gestattet, selbst oder durch Dritte Bild- und / oder Tonaufnahmen sowie Mitschnitte in Ton und / oder Bild zu fertigen oder fertigen zu lassen, soweit dadurch die Rechte der Hebamme und / oder der übrigen am Kurs Teilnehmenden berührt sind.
9.Anmeldung zu Kursen und anderen Leistungen
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website groeschell.hebamio.de. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese enthält auch alle verbindlichen Termine des Kurses. Sollte der Kurs mit einer Zahlung verbunden sein, ist diese mit der Anmeldung fällig und wird auf das Konto der Hebamme ( Infomail) überwiesen.
Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen. Diese muss separat gebucht und besprochen werden.
Die Anmeldung für die Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett findet nach dem Erstgespräch mit Anamneseerhebung und ausführlicher Information über die Betreuung statt. Der Platz wird Ihnen für fünf Werktage reserviert. Innerhalb dieser Frist bitte eine kurze schriftliche Mitteilung, dass Sie den Platz nicht benötigen. Wenn keine erneute Buchung vorliegt, haben Sie keinen Anspruch auf eine weitere Betreuung. Die Hebamme hat nach dem Vorgespräch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, eine Betreuung nicht anzunehmen.
Auch für alle anderen Leistungen, auch IGEL ist eine Anmeldung über die Webseite groeschell.hebamio.de erforderlich.
10. Kursort
Derzeit sind alle Kurse in der Blackbox, im Wunderwerk, Blockhelden oder wenn keine Präsensteilnahme möglich ist, Online zu buchen. Den Kursort für den gebuchten Kurs entnimmt die Versicherte der Kursausschreibung und der Infomail zum Kurs.
11. Kursorganisation
11.1. Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist.
11.2. Die Kursleiterin legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit.
11.3. Bei längerfristigem Ausfall der Kursleiterin (länger als 2 Wochen) wird versucht eine Vertretung zu organisieren. Dies kann nicht garantiert werden und der Kurs kann auch komplett abgesagt werden. Offne Stunden kann die Versicherte dann noch in einem anderen Kurs geltend machen.
11.4. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleiterin eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein.
11.5. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
11.6. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werde. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
11.7 Teilnehmerinnen eines Kurses mit IGEL geben mir eine schriftliche Buchungsbestätigung und überweisen den vereinbarten Betrag auf das angegebene Konto.
11.8 Teilnehmer*innen der zertifizierten Kurse/ Präventionskurse bei den gesetzlichen Kassen, reichen im Anschluss des Kurses eine Bescheinigung bei ihrer Kasse ein und diese erstattet den vereinbarten Betrag. Diesen erfragt die Teilnehmerin bei der Kasse selbst. Diese Kurse können nur bei einer Live- Teilnahme und mindestens 80% Teilnahme erstattet werden.
11.9. Im Krankheitsfall der Kursleiterin kann der gesamte Kurs oder einzelne Stunden (Rückbildung, Prävention, Geburtsvorbereitung, Yogakurse) abgesagt werden, wenn sich kein Ersatz findet. In diesem Fall können Stunden, die nicht stattgefunden haben, erstatt werden. Allerdings kann der Kurs dann nicht bei der Kasse geltend gemacht werden.
Die Gebühr ist bei Anmeldung auf das Konto der Hebamme zu überweisen.
Auch hier besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung. Danach wird der Kurs in Rechnung gestellt. Es bedarf in jedem Fall eine schriftliche Kündigung/ Storno. Eine Nicht Teilnahme muss in jedem Fall der Kursleitung schriftlich mitgeteilt werden.
Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellt die Hebamme jeden weiteren Kurs als Selbstzahlerkurs in Rechnung. Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnung Bayern für den gesamten Kurs. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Rechnung erhalten Sie nach Beendigung des Kurses.
Die Anzahl der Kursstunden und Partnerabende sowie die jeweils aktuelle Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf der Internetseite. Die Gebühr wird vor Kursbeginn bezahlt. Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren nach der Stonierungsfrist ist nicht möglich.
13. Änderungen
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Hebamme. Das gleiche gilt für die Schriftformklausel.
Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen.
Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang).
15. Pflichten der Kursteilnehmer
Bei gesetzlich Versicherten Frauen ist die korrekte Angabe gültiger Versichertendaten verpflichtend. Ebenso jede Änderung dieser, da sonst Leistungen nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Diese werden, wenn keine Abrechnung mit der Kasse erfolgen kann, privat in Rechnung gestellt. Ebenso wenn Leistungen schon von anderer Seite abgerechnet worden sind und nicht mehr abrechenbar sind. Ein Wechsel der Krankenkasse ist unmittelbar anzugeben.
Die Kursteilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Der Teilnehmer trägt für Handlungen inner- und außerhalb des Kurses die volle Verantwortlichkeit für sich selbst und ihr Baby. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/innen appelliert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Kursangebot kein Ersatz einer medizinischen Behandlung ist. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder sonstige Beschwerden des Teilnehmers sind der Hebamme unmittelbar vor Kursbeginn mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen Zustand befindet, dieser sowohl körperlich als auch psychisch nicht voll belastbar ist oder unter Medikamenteneinfluss steht.
Wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Hebamme zu informieren.
Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden sind der Hebamme von der Teilnehmerin zu ersetzen bzw. die Teilnehmerin stellt den Anbieter, die Kursleiterin sowie dessen Erfüllungsgehilfen insoweit auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere den Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
15. Mindestteilnehmerzahl
Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von 8 Frauen oder 6 Paaren bei Geburtsvorbereitungskursen . Ob die Kursteilnehmer allein oder mit Partner bzw. Partnerin teilnehmen, ist hierbei nicht relevant. Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor Kursbeginn werden die angemeldeten Teilnehmerinnen per e-Mail oder telefonisch informiert und der Kurs ggf. abgesagt. Die Hebamme ist nicht verpflichtet einen Ersatz bereitzustellen.
Die Hebamme ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen, krankheitsbedingten oder Gründen der höheren Gewalt abzusagen.
In diesem Fall werden die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungskosten für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungen werden von der Hebamme nicht erstattet.
16. Abrechnung
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über eine externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen (Hebamio)
Die Vertragspartnerin ist mit Zustimmung der AGBs und DSVG mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs- und Versicherungsdaten) an eine zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf stationären/oder mobilen Geräten der Hebamme, sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden.
Bei gesetzlich Versicherten Frauen ist die korrekte Angabe gültiger Versichertendaten verpflichtend. Ebenso jede Änderung dieser, da sonst Leistungen nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Diese werden, wenn keine Abrechnung mit der Kasse erfolgen kann, privat in Rechnung gestellt. Ebenso wenn Leistungen schon von anderer Seite abgerechnet worden sind und nicht mehr abrechenbar sind.
17.IGEL
Es gibt sogenannte IGEL-Leistungen im Angebot der Hebamme (Akupunktur, Massage, Trageberatung, Beckenboden- Check, Kurszeitverlängerung etc.) diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und müssen von der Frau selbst gezahlt werden. Die Frauen werden vorher darüber aufgeklärt. Zu diesen Leistungen gehört bei Hausbesuchen, ein Wegegeld in Höhe der mit den gesetzlichen Kassen vereinbarten Pauschale pro gefahrenem Kilometer. Grundsätzlich beträgt der Stundensatz für IGEL pro angefangene 30 Minuten 40,00Euro. Es wird eine gesonderte Vereinbarung darüber getroffen. Alle anderen Preise entnehmen die Versicherten der Homepage oder sie erfolgen mit Vertragsschluss der IGEL.
Einzelne IGEL wie Tupler Training betragen (inklusive) Material 460,00 Euro.
Preise für Präventionskurse können auf der Homepage eingesehen werden.
Ebenso für andere Leistungen wie Massage oder Taping.
Diese IGEL werden gesondert vereinbart. Alle aktuellen Preise können auf meiner Homepage eingesehen werden.
18.Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Betreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings.
Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen bzw. klinischen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebamme keine Haftung für Folgeschäden. Sofern ein Arzt oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen einer Kollegin.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen.
Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit, dem Baby, sowie Eigentum und Garderobe.
Sollten Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
19.Sonstiges
Da die Hebamme berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, müssen Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden. Ein neuer Termin wird zeitnah vereinbart. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Planen Sie bitte bei Hausbesuchen +/- 60 Min. Toleranz ein. In der Praxis +30 Minuten. Sollte die Abweichung von der vereinbarten Zeit mehr als 30 Min. betragen, informiere ich Sie schnellstmöglich telefonisch oder per SMS.
20.Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten sich in diesem Vertrag Regelungslücken herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch grundsätzlich nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Vertragslücken eine Regelung zu treffen, die in rechtlich zulässiger Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn dieses Vertrages gewollt haben oder gewollt hätten. Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat die Nichtigkeit des gesamten Vertrages nur dann zur Folge, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen Vertragspartner unzumutbar wird.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden. Durch eine vom Vertragstext abweichende Praxis werden keine Rechte und Pflichten begründet oder abgeändert und führt zu keiner Vertragsänderung bzw. Ergänzung.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.